BEBAUUNGSPLAN

Geltende Regelungen des Bebauung- und Landschaftsplans

Der gültige „Bebauungsplan mit integriertem Landschaftsplan ‚Treburer Oberwald‘“ der Stadt Mörfelden-Walldorf vom November 1997 enthält u.a. Vorgaben zu Grundstückseinfriedungen, zum Altbaumbestand, zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern sowie zur Flächenversiegelung. (siehe insbesondere Festsetzung Nr. II.11.1 und III.13.5.)

Beispiele aus dem geltenden Landschaftsplan zu Einfriedungen der Grundstücke und zur Begrünung:

  • Freiwachsende Hecken sind zu entwickeln
  • Die Hecken können mit Holz- oder Drahtzäunen bis max. 1,50 m Höhe kombiniert werden
  • Nicht zulässig sind Zäune als massive bzw. geschlossene Elemente
  • Mauern sind generell unzulässig
  • Altbaumbestände sind zu erhalten
  • Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind zu mindestens 70% gärtnerisch anzulegen bzw. zu begrünen  

Unser Wunsch ist, daß auch Sie dazu beitragen, die Attraktivität dieses naturnahen Wohnens zu erhalten bzw. wieder herzustellen.